Bezüglich der Anwesenheitspflicht besteht in vielen Fachbereichen noch immer viel Willkür und große Unsicherheit. Daher haben wir eine Anfrage im Senat gestellt, um diese Unklarheiten endgültig auszuräumen und Transparenz zu schaffen.
Die Anwesenheit ist rechtlich klar und verbindlich geregelt. Die Allgemeinen Bestimmungen wurden aufgrund des Streiks im Wintersemester 09/10 geändert und sehen unter §7, Abs. 7 – 9 folgende Regelung vor:
7) In der Speziellen Ordnung kann geregelt werden, ob die regelmäßige Teilnahme an einer Veranstaltung als Prüfungsvorleistung Voraussetzung für die Erteilung eines Leistungsnachweises ist.
8) Wird die regelmäßige Teilnahme als Prüfungsvorleistung gefordert, ist in der Speziellen Ordnung anzugeben, in welchem Umfang sie erfüllt sein muss, um den Leistungsnachweis zu erteilen.
8) Wird die regelmäßige Teilnahme als Prüfungsvorleistung gefordert, ist in der Speziellen Ordnung anzugeben, in welchem Umfang sie erfüllt sein muss, um den Leistungsnachweis zu erteilen.
9) Trifft die Spezielle Ordnung keine Regelung, darf die Erteilung des Leistungsnachweises nicht von der regelmäßigen Teilnahme abhängig gemacht werden. Trifft die Spezielle Ordnung keine Aussage zum Umfang der regelmäßigen Teilnahme, gilt diese bei Teilnahme an der Mehrheit der Sitzungen als erfüllt.
Dies bedeutet, dass in allen Fachbereichen und Studiengängen, die ihre spezielle Ordnung nicht geändert haben, die Anwesenheit ab 51 % erfüllt ist, da immer die Allgemeinen Bestimmungen gelten, wenn die spezielle Ordnung nichts anderes vorsieht. Nur die Fachbereiche 02, 04 und 06 haben bis jetzt ihre Prüfungsordnungen bezüglich der Anwesenheit novelliert. Die Anwesenheitspflicht bei Lehramtsstudierenden nimmt eine Sonderstellung ein, da sie zwar modularisiert studieren, jedoch mit Staatsexamen abschließen. Es wurde in der Liste leider versäumt, die Lehramtsstudierenden mit aufzuführen. Dies wird nun von der verantwortlichen Stabstelle nachgeholt. Sobald wir diese erhalten, stellen wir diese selbstverständlich online.
Obenstehend findet ihr die offizielle Liste, die das Präsidium in der letzten Senatssitzung am 08.06.2011 zur Anwesenheit ausgegeben hat. Die Allgemeinen Bestimmung sind einzusehen unter:
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